Also sprach david ramirer
am Freitag, 27. November 2009, 13:50 wie folgt:

idealerweise ganz nüchtern mit klage gegendrohen und den entsprechenden paragraphen zitieren. das hilft meist.

PeZwo - 27. Nov, 13:55

Ich werde gar nix tun... Klagen kann mich nur der Kabelbetreiber, aber die denken nicht dran, weil nichts offen ist. Das hat mir die Dame der Buchhaltung am Telefon bestätigt.
creature - 27. Nov, 14:03

ach, schade...;/
derbaron - 27. Nov, 14:35

Da wäre ich mir nicht so sicher. Das Inkassobüro ist doch nicht mit dem Kabelbetreiber ident, daher kann der Kabelbetreiber auch nicht darüber bestimmen was das Inkassobüro "darf" oder auch nicht. Prinzipiell kann jeder jeden klagen, Frage ist, ob er damit durchkommt.

Ich sehe das so:
Der Kabelbetreiber hat dem Inkassobüro den Auftrag erteilt, bestimmte Beträge einzufordern. Das Inkassobüro hat dementsprechend eine Leistung erbracht, die im Regelfall derjenige zu zahlen hat, dessen Beträge offen sind. Nun hast du mit dem Kabelbetreiber direkt geklärt, dass die Forderungen unberechtigt sind, das Inkassobüro hat aber trotzdem seine Leistungen erbracht, die es natürlich abgegolten haben möchte. Das ist legitim, nur sehe ich hier den Kabelbetreiber in der Pflicht: Da er den Auftrag (durch sein Verschulden) irrtümlich erteilt hat, wird wohl der Kabelbetreiber den Aufwand des Inkassobüros zu ersetzen haben.

Gar nichts tun würde ich nicht, denn ein Gerichtsprozess, zu dem du hinfahren und dich rechtfertigen musst, oder eine Pfändung ist immer noch unangenehmer als jetzt Schritte zu setzen.

Ich würde mich beim Konsumentenschutz (z.B. bei der Arbeiterkammer) wegen der richtigen Vorgangsweise beraten lassen, prinzipiell denke ich aber, dass du zumindest dem Inkassobüro einen eingeschriebenen Brief mit Kopie an den Kabelbetreiber schicken solltest, in dem du klar machst, dass die Forderungen des Kabelbetreibers aufgrund seines eigenen Fehlers unberechtigt erhoben wurden, dass dieser keine offenen Forderungen (auch keine Mahnspesen) mehr erhebt und dass sich das Inkassobüro daher gefälligst am Kabelbetreiber schadlos halten soll.

Und gut wäre natürlich für den Fall der Fälle auch noch, den Kabelbetreiber zu einer schriftlichen Bestätigung darüber zu bewegen, dass keine Forderungen seitens des Kabelbetreibers offen sind.
PeZwo - 27. Nov, 15:52

@baron

Zwischenzeitlich war ich sicherheitshalber persönlich bei meinem Kabelbetreiber vor Ort. Der dortige Kundenbetreuer hat mir erneut bestätigt, dass

a) es damals ihr Fehler war und
b) keine offene Forderungen existieren und
c) ich den Betrag auf keinen Fall einzahlen soll

Sie haben lt. ihrem Computer den Eintreibungsauftrag schon damals im August(!!!) storniert und werden ihn jetzt nochmals stornieren.

Das Inkassobüro wurde damals vom Kabelbetreiber beauftragt und das ist jetzt dessen Sache, wie er den Fall mit dem Inkassobüro finanziell bezüzglich der erbrachten Leistung regelt. Das ist nicht mehr mein Thema.

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