Also sprach steppenhund am Freitag, 27. November 2009, 19:17 wie folgt:
Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich folgendes tun.
Dem Betreiber einen eingeschriebenen Brief schreiben mit der Zusammenfassung, was mündlich besprochen wurde. Nach dem Motto:
"Darf ich unser Gespräch so zusammenfassen ... "
Nachsatz: "Ich sehe diese Angelegenheit daher für mich als erledigt an."
Sollte es zu einer Klage kommen, kann dieses Schreiben als unwidersprochene Tatsachenbeschreibung als Beweismittel dienen. Es muss allerdings tatsächlich bestätigt beim Provider angekommen sein.
Das kann ganz höflich mit der Floskel "Der Ordnung halber fasse ich zusammen" formuliert werden.
Sich auf das verlassen, was am Telefon mündlich besprochen wurde, ist gefährlich. "Da hat es dann offensichtlich ein Missverständnis gegeben."
Ich habe mir auf einer Visitenkarte einen Stempel geben lassen, dass ich persönlich dort war. Ich denke (hoffe!), dass das reicht... denn sie haben bei dem Gespräch in keinster Weise herumgezickt sondern ihre Schuld immer und ohne Zögern eingestanden.
am Freitag, 27. November 2009, 19:17 wie folgt:
Dem Betreiber einen eingeschriebenen Brief schreiben mit der Zusammenfassung, was mündlich besprochen wurde. Nach dem Motto:
"Darf ich unser Gespräch so zusammenfassen ... "
Nachsatz: "Ich sehe diese Angelegenheit daher für mich als erledigt an."
Sollte es zu einer Klage kommen, kann dieses Schreiben als unwidersprochene Tatsachenbeschreibung als Beweismittel dienen. Es muss allerdings tatsächlich bestätigt beim Provider angekommen sein.
Das kann ganz höflich mit der Floskel "Der Ordnung halber fasse ich zusammen" formuliert werden.
Sich auf das verlassen, was am Telefon mündlich besprochen wurde, ist gefährlich. "Da hat es dann offensichtlich ein Missverständnis gegeben."